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Nach dem Sozialgesetzbuch hat ein Kind, das das erste Lebensjahr vollendet hat bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres Anspruch auf eine frühkindliche Förderung in einer Tageseinrichtung oder in einer Kindertagespflege. Im Landkreis Ludwigsburg wurde der Umfang auf bis zu 30 Stunden die Woche festgelegt. das bedeutet, das jeder (egal ob arbeitend, in Elternzeit usw) einen Anspruch auf eine Betreuung des Kindes hat. 
Bei mehr als 30 Stunden die Woche muss der Bedarf der Eltern nachgewiesen werden, ebenso wenn das Kind jünger als ein Jahr oder älter als drei Jahre ist. 
Hierzu wird beim Landratsamt ein "Antrag auf Förderung in der Kindertagespflege" gestellt. 
Die Bezahlung der Tagespflegeperson erfolgt über das Landratsamt Ludwigsburg. Der Kostenbeitrag der Eltern wird entsprechend der Kosten-beitragstabelle erhoben. Er ist nach dem Alter des Kindes, dem Betreuungsumfang und dem Einkommen gestaffelt. Geschwisterkinder werden ebenfalls berücksichtigt.
 
Beispiel: Ein Vollzeit-Betreuungsplatz (8 Stunden täglich) für ein unter 3 jähriges Kind kostet je nach Einkommen zwischen 0.- und 350.- Euro. (siehe Kostenbeitragstabelle LB unten)
 
Im unten stehenden Link erhalten Sie dies-bezüglich nochmals eine Übersicht. Natürlich stehe ich Ihnen für Fragen auch gerne zur Verfügung
Kostenbeitragstabelle Ludwigsburg Information zur finanziellen Förderung
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